
Neue Auszubildende
1. August 2025Als Pilotprojekt: Zunächst soll ein Gebäude an der Georg-Fischer-Straße saniert werden
Geschäftsführung und Aufsichtsrat unserer Genossenschaft haben gemeinsam eine Lösung für das weitere Vorgehen beim Neubauprojekt „Lindenpark“ gefunden. Zunächst werden wir das Gebäude Georg-Fischer-Straße 5 mit fünf Wohnungen als Pilotprojekt sanieren. Wenn sich das Pilotprojekt wirtschaftlich umsetzen lässt, besteht vielleicht die Möglichkeit, weitere Häuser an der Georg-Fischer-Straße nach und nach zu sanieren. Noch dieses Jahr soll die Planung für das Gebäude beginnen, das gegenüber dem Bahn-Haltepunkt Mettmann Zentrum liegt.
Beispiele ähnlicher Herangehensweise zum Umgang mit Bestandsgebäuden finden sich auch bei anderen Wohnungsunternehmen, bundesweit wie auch regional.
Sollten während oder nach der Sanierung die Bau- und Energiekosten wieder auf ein bezahlbares Niveau sinken, bleibt die Realisierung des „Lindenparks“ für uns eine realistische Option. Die Baugenehmigungen für das Projekt bestehen weiterhin.
Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt in Mettmann wollen wir ein weiteres Abwarten nicht länger verantworten. Mit der Sanierung gehen wir einen ersten, kleinen Schritt voran, um an dieser Stelle für die Menschen in Mettmann guten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ohne gleich auf das gesamte Projekt „Lindenpark“ verzichten zu müssen. Je nachdem, wie sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen künftig entwickeln, werden wir den einen oder anderen Weg weitergehen.
Ursprünglich wollten wir die ehemaligen Werkswohnungen an der Georg-Fischer-Straße durch Neubauten mit etwa 120 Wohnungen ersetzen. Gegen das Neubauprojekt „Lindenpark“ klagte das Unternehmen Fondium 2020, zog seine Klage allerdings 2022 ohne Angabe von Gründen zurück. Inzwischen hatten sich die Bau- und Energiekosten vervielfacht, so dass wir uns dazu gezwungen sahen, das Neubauvorhaben auf Eis zu legen. Geschäftsführung und Aufsichtsrat haben seitdem alle realistischen Optionen abgewogen, um eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden. Dieses darf das Ziel der Erreichung der Klimaneutralität des gesamten Bestandes nicht gefährden und muss die wirtschaftliche Stabilität der Genossenschaft weiterhin gewährleisten.