Mitglied werden in der Genossenschaft
Zweck unserer Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Darum sind unsere Wohnungen keine Spekulationsobjekte und bieten Lebensraum mit höchstmöglicher Wohnqualität zu bezahlbaren Preisen. Um diesen Förderauftrag langfristig zu sichern, nehmen wir Mitglieder ab dem 04.10.2019 nur noch im Fall einer Neuvermietung auf.
Derzeit besteht keine Möglichkeit die Geschäftsguthaben aus weiteren Geschäftsanteilen wirtschaftlich sinnvoll einzusetzen.
Wenn Sie eine Wohnung in Mettmann suchen hoffen wir, Ihnen weiterhelfen zu können Wohnungsangebote
Wollen Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen?
Die Beendigung einer Mitgliedschaft sieht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende vor. Dies bedeutet: eine Kündigung bis zum 30.09 eines Jahres wird zum 31.12. des Jahres wirksam. Liegt uns die Kündigung nach dem 30.09 eines Jahres vor, wird die Kündigung zum 31.12. des Folgejahres wirksam. Die Auszahlung erfolgt nach Aufstellung der Bilanz des betreffenden Jahres und Genehmigung durch die Mitgliederversammlung, in der Regel im Juli, nachdem die Kündigung wirksam wurde.