Aktuell . Abwassergebühren

Neuregelung der Abwassergebühren

Die Stadt Mettmann beabsichtigt für die zukünftige Erhebung der Kanalbenutzungsgebühren die Aufteilung in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr.
Dabei wird die Schmutzwassergebühr weiterhin auf Grundlage des Frischwassermaßstabes und die Niederschlagswassergebühr auf Basis eines Flächenmaßstabes berechnet.
Es wird also keine neue Gebühr eingeführt, lediglich die jetzige Abwassergebühr wird aufgeteilt.
Beabsichtigt ist die erstmalige Neuveranlagung für das Jahr 2010.
Für die Jahre 2008/2009 soll rückwirkend der neue Maßstab angewandt werden.